WienOffen
Digitalisierung
Wirtschaftsagentur Wien
Bis zu 50 % Förderung, maximal € 50.000
Interne Abläufe mit digitalen Lösungen und Schnittstellen verbessern.
- Projektkosten
- Ab € 10.000
- Einreichung
- Ab 01.01.2024 bis 31.12.2026
Für individuelle Software, Schnittstellen und durchgängige digitale Arbeitsabläufe mit nachvollziehbarem Digitalisierungsplan.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
KMU aller Branchen mit mindestens einem Jahr Betriebsstätte in Wien. Wertschöpfende Tätigkeiten müssen überwiegend dort erbracht werden.
Reichen Sie den vollständigen Antrag vor Projektbeginn ein. Kosten sind erst nach Antragstellung und Projektstart anerkennbar. Maximale Projektlaufzeit zwei Jahre.
Nachvollziehbarer Digitalisierungsplan mit Prozessbezug erforderlich. Einzelmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Keine internen Personalkosten, aktivierten Eigenleistungen, laufenden Betriebskosten, Standard-IT, reinen Ersatzinvestitionen oder Webseiten-Erstellung bzw. -Erneuerung. Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto sind ausgeschlossen. Bei Schulungen zählen nur Kurskosten.
Mindestens 10.000 Euro anerkannte Projektkosten. De-minimis- und Kumulierungsregeln beachten. Förderung abhängig vom verfügbaren Budget, ohne Rechtsanspruch.
Quartalsweise Juryentscheidung im Wettbewerb. Nächste Stichtage: 30. September und 31. Dezember 2026.
Kostenbasis: Anerkannte projektbezogene externe Entwicklungs-, Implementierungs- und Beratungskosten, Schulungskurskosten sowie notwendige aktivierbare Sachinvestitionen, Software und Lizenzen. Keine internen Personalkosten.
Rechenbeispiel: € 15.000 anerkannte Kosten → bis zu € 7.500 Förderung.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 29.09.2026
NiederösterreichStartet bald
digi4Wirtschaft – digi Investition
Land Niederösterreich
Bis zu 20 % Förderung, maximal € 25.000
Vorhandene Daten verbinden und für Abläufe, Auswertungen oder KI nutzen.
- Projektkosten
- Ab € 5.000
- Einreichung
- Ab 01.10.2026 bis 31.12.2026
Für verbundene Datenquellen, automatisierte Berichte, Schnittstellen und datenbasierte Abläufe.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
Antrag vor Projektbeginn und vor Bestellung oder Beauftragung.
Aktive Gewerbeberechtigung, wirtschaftlicher Mittelpunkt und mindestens zwei Jahre Tätigkeit in Niederösterreich.
Gezielte Datennutzung oder Datenintegration erforderlich. Reine Insellösungen reichen nicht aus.
Juryentscheidung und verfügbares Budget maßgeblich. Grundsätzlich zwölf Monate für die Umsetzung.
Kostenbasis: Anerkannte Investitionskosten für Software, Hardware und externe Umsetzung. Eine interne Personalkostenpauschale ist laut Richtlinie möglich.
Rechenbeispiel: € 15.000 anerkannte Kosten → bis zu € 3.000 Förderung.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 29.09.2026
ÖsterreichweitOffen
Öko-Scheck 2026
FFG
Bis zu 80 % Förderung, maximal € 12.000
Innovative Lösungen für ressourcenschonende Prozesse entwickeln, erproben und anhand ökologischer Kennzahlen bewerten.
- Projektkosten
- Mindestbetrag nicht angegeben
- Einreichung
- Ab 01.09.2026 bis 05.10.2026, 12:00 Uhr
Umwelt- und Ressourcendaten als Teil eines innovativen Nachhaltigkeitsprojekts. Erforderliche externe Expertise ist innerhalb des 30-%-Limits möglich. Softwareanschaffungen und gewöhnliche Standardlösungen sind ausgeschlossen.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
Ökologisch innovative Lösung mit messbarem Mehrwert erforderlich. Verbreitete Standardlösungen und bloße Optimierung von Datenbankabfragen sind ausgeschlossen.
Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich erforderlich. Keine GesbR oder Unternehmen in Gründung. Einzelunternehmen benötigen Firmenbuch- oder UID-Nummer. Verbundene Unternehmen werden gemeinsam betrachtet.
Nur ein Öko-Scheck je Organisation, auch über frühere Ausschreibungen hinweg. De-minimis-Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Kein anhängiges Insolvenzverfahren.
Externe Innovations- oder Nachhaltigkeitsberatung höchstens 30 % der Gesamtkosten. Drittleistende und ihr erforderlicher Beitrag sind im Antrag zu nennen. Investitionen einschließlich Hard- und Software, Sachkosten und externes Projektmanagement sind ausgeschlossen.
Projektstart frühestens am Tag der Einreichung, spätestens am 31.03.2027. Vor Förderentscheidung auf eigenes Risiko. Laufzeit höchstens ein Jahr ohne Verlängerung. Zeitaufzeichnungen und Endbericht spätestens zwölf Monate nach Projektstart erforderlich.
Bei Überzeichnung bestimmt ein Ziehungsverfahren mit Warteliste die weitere Prüfung. Auszahlung nach positiver Endberichtsprüfung. Kostenkürzungen sind möglich.
Kostenbasis: Projektbezogene, nach Projektstart entstandene Personal- und Drittkosten. Höchstens 15.000 Euro anerkennbare Gesamtkosten. Personal pauschal 60 Euro je Stunde einschließlich Gemeinkosten. Externe Beratung höchstens 30 % der Gesamtkosten. Keine Investitionen oder Softwareanschaffungen.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 29.09.2026
WienOffen
Förderung Innovation
Wirtschaftsagentur Wien
Bis zu 45 % Förderung, maximal € 300.000
Entwickeln Sie innovative Software, digitale Dienstleistungen oder neue Prozesse mit wesentlichem eigenem Entwicklungsanteil in Wien.
- Projektkosten
- Ab € 30.000
- Einreichung
- Ab 01.01.2024 bis 31.12.2026
Externe Softwareentwicklung, Schnittstellen und automatisierte Datenverarbeitung als Teil eines Innovationsvorhabens. Das Unternehmen muss dieses im Wesentlichen mit eigenem Entwicklungsaufwand in Wien umsetzen. Eine vollständig ausgelagerte Standardimplementierung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
Für KMU und Unternehmen in Gründung mit einer bestehenden oder geplanten Wiener Betriebsstätte, grundsätzlich aus allen Branchen. Als Gründer müssen Sie die Gründung in Wien spätestens sechs Monate nach Förderzusage nachweisen.
Entwickeln Sie kommerziell verwertbare neue oder deutlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse im Wesentlichen mit eigenem Entwicklungsaufwand in Wien und auf eigenes technisches und wirtschaftliches Risiko. Alleinstellungsmerkmale, Know-how-Aufbau und nachhaltige Wertschöpfung in Wien sind erforderlich. Klimaschutz und Diversität müssen in der Projektplanung beziehungsweise Umsetzung berücksichtigt werden.
Reichen Sie vor Projektbeginn und vor jeder zurechenbaren Bestellung, Lieferung, Leistung, Rechnung oder Zahlung ein. Maximale Projektlaufzeit: zwei Jahre. Verlängerungen nur in den geregelten Ausnahmefällen. Nächster verbleibender Einreichstichtag: 31. Dezember 2026.
Maximal 45 % für kleine und 35 % für mittlere Unternehmen. Mindestens 30.000 Euro anerkannte Projektkosten. Beihilferechtliche Grenzen nach De-minimis beziehungsweise AGVO sind einzuhalten. Investitions-, Sach-, Material- und Baukosten werden ausschließlich nach De-minimis oder gegebenenfalls AGVO Artikel 22 anerkannt.
Regulärer Förderhöchstbetrag: 300.000 Euro. Laut Rahmenrichtlinie erhöhen Boni die maximale Förderung: 5.000 Euro Gründungsbonus einmalig für Gründer beziehungsweise bei Antragstellung höchstens ein Jahr alte Unternehmen. 10.000 Euro Frauenbonus bei qualifizierter Projektleitung durch eine angestellte Mitarbeiterin, geschäftsführende Gesellschafterin oder Inhaberin. Bei Kooperationen muss diese dem Lead-Unternehmen angehören.
Auswahl im Wettbewerb mit Jurybewertung, nach verfügbaren Budgetmitteln und ohne Rechtsanspruch. Halbjährliche Fortschrittsberichte und Endabrechnung spätestens drei Monate nach Projektabschluss sind erforderlich. GesbR, zahlungsunfähige oder überschuldete Antragsteller und Antragsteller mit eröffnetem Insolvenzverfahren sind ausgeschlossen. Weitere beihilferechtliche Ausschlüsse gelten.
Kostenbasis: Direkt zurechenbare Personal- und externe Beratungs- und Entwicklungskosten sowie projektbezogene Investitionen einschließlich Software und Lizenzen, Sach- und Materialkosten und erforderliche Umbauten für Maschinen und Anlagen. Auf geförderte Personalkosten kommen 20 % Gemeinkostenzuschlag. Gemeinkosten dürfen nicht zusätzlich einzeln abgerechnet werden. Grundsätzlich Nettokosten, außer bei nachgewiesen fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung. Ausgeschlossen sind insbesondere aktivierte Eigenleistungen, laufender Betrieb, Rechnungen mit förderbaren Kosten unter 200 Euro netto, Steuern, Gebühren, Finanzierung, Grundstücke und Gebäude, Maschinenstunden, Reisen, Bewirtung, Messen, Marketing, Marktvorbereitung und Steuerberatung.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 29.09.2026
ÖsterreichweitOffen
Energiemanagement für KMU 2026
Klima- und Energiefonds / KPC
Bis zu 30 % Förderung, maximal € 20.000
Automatisierte Energiemanagementsysteme zur flexiblen Steuerung von Energieanlagen einführen.
- Projektkosten
- Mindestbetrag nicht angegeben
- Einreichung
- Ab 23.06.2026 bis 15.04.2027, 12:00 Uhr
Datenanbindung und Steuerungssoftware als Teil eines vollständigen Energiemanagementsystems mit befugtem Fachbetrieb. Reine Dashboards oder Cloud-Auswertungen genügen nicht.
Antrag vor Projektbeginn erforderlich.
Voraussetzungen und förderbare Kosten
Dargestellt ist die KMU-Förderung: bis zu 30 % der anerkannten Nettokosten, höchstens 20.000 Euro je Standort. Für ausgewählte Begleitforschungsprojekte sind zusätzlich bis zu 1.000 Euro nach einem Betriebsjahr und Datenübermittlung möglich. Ein Antrag je Standort, höchstens fünf je antragstellender Person. Bewilligung nach vollständigem Eingang und verfügbarem Budget.
Netzebene 6 oder 7 erforderlich. Erzeugungsanlagen, elektrische Speicher und einspeisefähige Ladeeinrichtungen müssen zusammen unter 250 kW bleiben. Anlagen aus mindestens zwei zugelassenen Kategorien einbinden: erneuerbare Stromerzeugung, elektrische Speicher, Ladestellen über 3,7 kW, Wärmepumpen oder weitere elektrische Maschinen mit zusammen mehr als 25 % der maximalen Bezugslast. Trägerorganisationen von Energiegemeinschaften sind ausgeschlossen.
Standortanalyse erforderlich. Das System muss lokal und ohne Internet aktiv steuern, variable oder dynamische Preissignale verarbeiten, den Netzbezug und gegebenenfalls die Einspeisung messen sowie Leistungsvorgaben verarbeiten. Ausführung und Abnahme durch einen befugten Fachbetrieb. Reine Cloud-Lösungen, Verbrauchsreporting oder ausschließliche Eigenverbrauchsoptimierung reichen nicht.
Stellen Sie den Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder sonstigen unumkehrbaren Verpflichtung. Nur Planungsleistungen dürfen vorher erfolgen. Umsetzung grundsätzlich binnen sechs Monaten nach Genehmigung, Endabrechnung binnen weiterer drei Monate. Auszahlung nach geprüfter Endabrechnung.
Für fünf Jahre ist eine Katalogoption zur systemdienlichen Regelung verpflichtend, etwa ein dynamischer Liefer- oder Einspeisevertrag. Die geplante Option ist im Antrag anzugeben, die tatsächlich gewählte bei der Endabrechnung. Spätere Wechsel sind zu melden.
Keine Förderung laufender Softwareabos, gebrauchter Komponenten, gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen oder der eigentlichen Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen. Bei integrierten Systemen zählen nur ausdrücklich ausgewiesene, noch nicht geförderte EMS-Mehrkosten. Keine weitere öffentliche Förderung derselben Kosten. Bereits regional geförderte Beratung ist ausgeschlossen. Einzelbelege unter 100 Euro netto und bar bezahlte Leistungen über 5.000 Euro netto sind nicht anerkennbar.
Kostenbasis: Anerkannte umweltrelevante Nettokosten für Standortanalyse und Planung, einmalige Softwareanschaffung und erforderliche Hardware, Mess-, Kommunikations- und Steuerungstechnik sowie Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb. Laufende Softwarekosten sind ausgeschlossen.
Zuletzt geprüft: 29.09.2026
Letzte inhaltliche Änderung: 29.09.2026